1Dem in Berlin am 11. Januar 2016 unterzeichneten Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (BGBl. 2012 II S. 1414, 1415) wird zugestimmt. 2Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.

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