1Dem in Madrid am 3. Februar 2011 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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