Der Stpfl. sollte rechtzeitig berücksichtigen, dass diese Pflichten bei künftigen Betriebsprüfungen auf ihn zukommen können. Daher sind die notwendigen Zugriffsmöglichkeiten rechtzeitig zu sichern, um nicht eine Unverwertbarkeit der gesamten Verrechnungspreisdokumentation zu riskieren (zu den möglichen Konsequenzen "Dokumentationspflichten (Sanktionen)").

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