Arbeits- und Umweltschutz hat das Ziel, die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und die Auswirkungen durch betriebliche Aktivitäten auf die Umwelt zu minimieren. Im Arbeits- und Umweltschutzrecht gibt es Anforderungen, aus denen sich Haftungsrisiken ergeben. Zunehmend wichtiger wird aber auch die zivilrechtliche Sicht, die eine Beweislastumkehr für die Unternehmen und ihre Verantwortungsträger beinhaltet, z. B. durch das Umwelthaftungsgesetz. Man spricht hier von Gefährdungshaftung.
Dieser Fachbeitrag soll Führungskräften und Mitarbeitern in Unternehmen einen praktikablen Weg aufzeigen, mit dem Thema Compliance und damit mit dem Thema Haftung im Umwelt- und Arbeitsschutz umzugehen.
Zentrale Vorschriften im Arbeitsschutz sind u. a.
- das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
- die Betriebssicherheits- (BetrSichV) und
- die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Dazu kommen Technische Regelwerke, z. B. zu Arbeitsstätten, zur Betriebssicherheit, zu Gefahrstoffen und das berufsgenossenschaftliche Regelwerk.
Wichtige Rechtsgebiete im Umweltschutz sind:
- Abfall,
- Wasser,
- Boden,
- Immissionsschutz,
- Naturschutz,
- Gefahrgut,
- Energie und
- Biotechnologie.
Im Umweltrecht spielen auch Länderregelungen eine wichtige Rolle. Sektorenübergreifende Regelungen enthalten das Umweltschadens-, Umwelthaftungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz.
Regelungen zur Störfallvorsorge und aus dem Bau- und Strahlenschutzrecht sind sowohl für den Arbeits- als auch für den Umweltschutz relevant.
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