Die Bausparkassen erledigen die Antragsbearbeitung in eigener Zuständigkeit und fordern anschließend die jeweilige Wohnungsbauprämie beim Finanzamt an. Sobald die Bausparkasse die Wohnungsbauprämie erhalten hat, wird sie dem Konto des betreffenden Bausparers gutgeschrieben. Eine jährliche Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist nicht möglich. Die Auszahlung der über die Jahre hinweg angesammelten Wohnungsbauprämien erfolgt erst, wenn

  • die gesetzlich bestimmte Festlegungsfrist von 7 Jahren[1] abgelaufen ist,
  • der Bausparvertrag von der Bausparkasse zugeteilt worden ist oder
  • der Bausparer über den Bausparvertrag prämienunschädlich verfügt hat[2],
  • bei Verträgen[3] die wohnwirtschaftliche Verwendung feststeht.

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