Kurzbeschreibung

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch externe Dienstleister (Auftragsverarbeitung) sind die Vorschriften von Art. 30 DSGVO und Art. 32 DSGVO (ab 25.05.2018) einzuhalten. Eine geeignete Musterregelung hat die Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI) zur Verfügung gestellt.

Wichtige Hinweise

Zum Geltungsbeginn der DSGVO am 25. Mai 2018 hat der Datenschutzbeauftragte des BMI ein neues Vertragsmuster zur Auftragsverarbeitung entwickelt. Darin wurden die Empfehlungen der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit aufgenommen. Originalquelle: www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/DatenschutzGVO/Aktuelles/Aktuelles_Artikel/Muster_Auftragsverarbeitung.html, abgerufen am 21.6.2018.

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