Tenor

Der Antrag wird abgewiesen.

 

Tatbestand

A.

Die Antragstellerin begehrt mit dem vorliegenden Verfahren den Ausschluß der Beteiligten zu 2–15 aus dem Betriebsrat der Firma Viessmann Werke GmbH & Co..

Die Firma Viessmann Werke GmbH & Co. (Beteiligte zu 16) betreibt drei Werke in Allendorf/Eder und Battenberg mit ca. 3.750 Arbeitnehmern. Insgesamt bilden die Viessmann Werke mit ihren in- und ausländischen Verkaufsniederlassungen und Vertriebsgesellschaften sowie mit ihren ausländischen Unternehmen und Betrieben einen Konzern mit ca. 6.500 Arbeitnehmern, der im Bereich des Heizungsbaues tätig ist.

Der Betriebsrat der Firma Viessmann Werke GmbH & Co. in Allendorf/Eder umfaßt 23 Mitglieder. Davon sind 14 Betriebsräte nicht gewerkschaftlich organisiert. Bei diesen Betriebsräten handelt es sich um die Beteiligten zu 2–15.

9 Betriebsräte sind Mitglieder der Industriegewerkschaft Metall.

Die Firma Viessmann Werke GmbH & Co. ist Mitglied im Arbeitgeberverband der Hessischen Metallindustrie e.V.. Die Firma wendet die Tarifverträge der Hessischen Elektro- und Metallindustrie in ihrem Betrieb bzw. Unternehmen an. Nach dem Vortrag der Verfahrensbeteiligten sind etwa 5 bis 10 % der Mitarbeiter im Unternehmen gewerkschaftlich organisiert. Für diese Mitarbeiter gelten die Tarifverträge der Hessischen Elektro- und Metallindustrie aufgrund Organisationszugehörigkeit. Für die restlichen Mitarbeiter ist die Geltung der Tarifverträge einzelvertraglich vereinbart.

Nach dem im Unternehmen geltenden Gemeinsamen Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen vom 15. Januar 1982 in der Fassung vom 6. Mai 1990 ist gemäß § 2 Ziffer 1 des Gemeinsamen Manteltarifvertrages ab dem 1. Oktober 1995 im Unternehmen der Firma Viessmann Werke GmbH & Co. die 35-Stunde-Woche vereinbart und gültig.

Wegen Auftragseinbrüchen von 15 bis 20 % im Jahre 1995 hat das Unternehmen im Herbst 1995 etwa 450 Arbeitnehmer abgebaut.

Ende 1995 teilte die Geschäftsleitung der Firma Viessmann GmbH & Co. dem Betriebsrat mit, daß die neue Gastherme „Pendola” als Zukunftsprodukt nicht in ihren deutschen Werken, sondern an einer neuen Produktionsstätte Myto in Tschechien produziert werden solle. Zum Einstieg in die Produktion waren ca. 250 Arbeitsplätze vorgesehen.

Als Grund für die Aufnahme der Produktion des neuen Produktes im Ausland gab die Geschäftsleitung gegenüber dem Betriebsrat an, daß die Arbeits- und Produktionskosten in Deutschland zu hoch seien. Die Geschäftsleitung berief sich darauf, daß die Arbeitsstunde in Tschechien dem Unternehmen 5,73 DM bei 40–42 Arbeitsstunden pro Woche koste, während in Deutschland die Arbeitsstunde auf 41,80 DM brutto komme bei einer Arbeitszeit von nur 35 Stunden pro Woche. Damit werde das Produkt bei einer Produktion in Deutschland zu teuer und sei nicht wettbewerbsfähig.

Die Unternehmensleitung hatte 1995 zu diesem Zweck in Myto ein sehr großes Grundstück gekauft und die Vorbereitungen für den Baubeginn der Produktionsstätte in Angriff genommen. Die entsprechenden Bauplanungen wurden durchgeführt. Für die Personalleitung in Myto war bereits eine neue Mitarbeiterin eingestellt worden.

Die Geschäftsleitung lud unter anderem für den Betriebsrat die drei freigestellten Betriebsräte … (Beteiligter zu 2), … (Beteiligter zu 8) und den gewerkschaftlich organisierten Betriebsrat … zu einem „Start-Infotermin” am 11. September 1995 nach Myto ein.

Die Geschäftsleitung gab weitere Informationen über die geplante neue Produktion in Tschechien in der Wirtschaftsausschußsitzung vom 18. Dezember 1995 bekannt. Dabei informierte sie auch über Produktionsverlagerungen von Wettbewerbern ins Ausland und über veränderte Marktsituationen, insbesondere einen Trend zur Gastherme.

Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses war der gewerkschaftlich organisierte Betriebsrat ….

Zwischen der Antragstellerin und den Beteiligten zu 2–16 ist streitig, ob Ende 1995 beide Betriebsratsfraktionen, die 14 nicht organisierten Betriebsräte sowie die 9 gewerkschaftlich organisierten Betriebsräte über die Absichten der Produktionsverlagerung durch die Geschäftsleitung gleichermaßen voll informiert waren oder nicht.

Am 11. Januar 1996 fand die turnusmäßige Jahresbesprechung zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat statt. Der Geschäftsführer Dr. Martin Viessmann forderte vom Betriebsrat Vorschläge zur Arbeitsplatzsicherung.

Daraufhin fanden Diskussionen im Betriebsrat oder zumindest in den Betriebsratsfraktionen statt. Zumindest bei der Mehrheit des Betriebsrats bestand Einigkeit darüber, daß die Fertigung des Zukunftsproduktes „Pendola” in Tschechien längerfristig zur Schwächung des Standortes Allendorf/Eder führen müsse. Wegen der Größe des Werksgeländes in Myto befürchteten verschiedene Betriebsräte weitere, spätere Produktionsverlagerungen.

Aus diesem Grunde nahm der Betriebsratsvorsitzende Japes im Einvernehmen zumindest mit der Mehrheitsfraktion des Betriebsrates Kontakt mit dem Geschäftsführer Dr. Martin Vie...

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