Entscheidungsstichwort (Thema)

Mittelbare Diskriminierung in § 23a Nr 6 Buchst a BAT

 

Leitsatz (redaktionell)

Dem Europäischen Gerichtshof werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung gemäß Art 177 Satz 1a EWG-Vertrag vorgelegt:

1. Liegt ein Verstoß gegen Art 119 EWG-Vertrag in Form der "mittelbaren Diskriminierung von Frauen" vor, wenn ein Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bewährungsaufstieg in die nächsthöhere Vergütungsgruppe im Hinblick auf die Position einer Verwaltungsfachangestellten der Universität bestimmt:

- Bewährungszeiten, in denen der Angestellte regelmäßig mit mindestens drei Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollbeschäftigten Angestellten beschäftigt war, werden voll, Bewährungszeiten, in denen er mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt war, werden zur Hälfte angerechnet,

wenn von allen angestellten Teilzeitbeschäftigten mit weniger als drei Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollbeschäftigten Angestellten mehr als 90% weiblichen Geschlechts sind und von allen Teilzeitbeschäftigten mit mindestens drei Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollbeschäftigten Angestellten und den Vollzeitbeschäftigten knapp über 55% weiblichen Geschlechts sind?

2. Für den Fall der Bejahung der Frage 1:

Gebieten Art 119 in Verbindung mit Art 117 des EWG-Vertrages und/oder die Regelung der Richtlinien des Rates der EG 75/117/EWG, daß für die Teilzeitbeschäftigten mit weniger als drei Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Angestellten die gleiche Bewährungszeit gilt wie für Teilzeitbeschäftigte mit mindestens drei Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Angestellten oder eines Vollzeitbeschäftigten

oder

darf das Gericht im Hinblick auf eine Regelungsautonomie der Tarifvertragsparteien keine solche Entscheidung treffen, sondern muß diese vielmehr den Tarifvertragsparteien überlassen?

 

Orientierungssatz

Das Aktenzeichen des EuGH lautet C-184/89.

 

Normenkette

EWGRL 117/75; EWGVtr Art. 119; BAT § 23a Nr. 6 Buchst. a

 

Nachgehend

ArbG Hamburg (Urteil vom 16.05.1991; Aktenzeichen 2 Ca 435/88)

EuGH (Urteil vom 07.02.1991; Aktenzeichen C-184/89)

 

Fundstellen

Bibliothek, BAG (LT1-2)

Streit 1989, 90-92 (ST)

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