Normenkette

InSO § 157; InsO §§ 5, 160, 35 Abs. 2, § 8 Abs. 3, §§ 207, 271

 

Tenor

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichte Essen unter HRB 18928 eingetragenen Karstadt Warenhaus GmbH, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Herzberg, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, Marco Schöner, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, Dr. Emmanuel Siregar, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, Dr. Thomas Toepfer, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen und Andreas Weuster, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen

Geschäftszweig: Handelsgeschäfte und Dienstleistungen aller Art, die mit dem Betrieb von Einzelhandelsunternehmen, insbesondere dem Betrieb von Warenhäusern, zusammenhängen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2009, um 09:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.06.2009 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Klaus Hubert Görg, Ruhrallee 175, 45136 Essen, Telefon: 0201 437761800, Fax: 0201 437761880.

Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Rolf Otto Neukirchen, Zweigertstraße 28-30, 45130 Essen,

mit dem Aufgabenkreis:

  • Anmeldung der Insolvenzforderungen der Schuldnerin gegen andere insolvente Gesellschaften des ARCANDOR-Konzerns.
  • Überprüfung, Verhandlung und ggf. Neuvereinbarung der Preise für Lieferungen und Leistungen der Schuldnerin an andere insolvente Gesellschaften des ARCANDOR Konzerns.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.10.2009 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Der im Insolvenzeröffnungsverfahren mit Beschluss vom 07.07.2009 eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss wird mit in den in dem Beschluss vom 11.08.2009 bestellten Mitgliedern, nämlich

  • • Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Credit Insurance N.V., Frau Dr. Wencke Mull, Abteilungsdirektorin, Opladener Str. 14, 50679 Köln.
  • • Bayerische Landesbank, Herr Elmar Meid, 0690 Restructuring Unit, 2840 Abteilung Credit Consult Domestic Corporates, Brienner Str. 18, 80333 München,
  • • Bundesagentur für Arbeit, Herr Luidger Wolterhoff, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Essen, Berliner Platz 10, 45127 Essen,
  • • Commerzbank AG, Herr Hans Joachim Weidtmann, Dresdner Bank Global

Intensive Gare, Theodor-Heuss-Allee 50/Estrelle 2, 60301 Frankfurt,

  • • Herr Ulrich Mix, Geschäftsführender Gesellschafter Deutsche Pensions Group GmbH, Immermannstr. 51, 40210 Düsseldorf,
  • • Herr Hellmut Patzelt, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der Arcandor AG und des Gesamtbetriebsrates der Karstadt Warenhaus GmbH, Universitätsplatz 2, 36037 Fulda,
  • • Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Herr Dr. Hermann-Peter Wohlleben, Berlin-Kölnische-Allee 2-4, 50969 Köln,
  • • Herr Udo Thart, c/o Zürich Gruppe, Solmsstr. 27-37, 60252 Frankfurt,
  • • Herr Rechtsanwalt Helmut Platow, ver.di Bundesvorstand, Leitung Recht/Rechtspolitik, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin und
  • • Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Carl-Theodor-Straße 1, 40213 Düsseldorf,

im eröffneten Verfahren beibehalten.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am

Dienstag, 10.11.2009, 10:00 Uhr,

im Gebäude der GRUGAHALLE Messe Essen GmbH, Norbertstraße, 45131 Essen.

Der Einlass beginnt um 8:30 Uhr.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

  • • die Person des Insolvenzverwalters,
  • • die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
  • • gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

    • Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
    • Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
    • Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
    • Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
    • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unt...

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