Verkauft der Unternehmer später das Fahrzeug, bei dem der Vorsteuerabzug nicht möglich war, unterliegt der Verkauf dennoch der Umsatzsteuer.[1] Der Unternehmer hat allerdings die Möglichkeit, den Pkw, den er ohne Vorsteuerabzug erworben hat bzw. ins Betriebs-vermögen eingelegt hat, privat zu entnehmen und anschließend privat außerhalb des Mehrwertsteuersystems zu veräußern.
Für die Entnahme eines Fahrzeugs, bei dem der Vorsteuerabzug nicht möglich war, zahlt der Unternehmer keine Umsatzsteuer. Bei der anschließenden privaten Veräußerung fällt keine Umsatzsteuer an. Zwischen Entnahme und Veräußerung muss kein größerer Zeitabstand liegen. Die private Veräußerung darf sich nach dem vorgenannten BFH-Urteil unmittelbar an die Entnahme anschließen.
Entnahme ohne Umsatzsteuer und Verkauf
Herr Huber will seinen gebraucht gekauften Firmen-Pkw, den er ohne Vorsteuerabzug gekauft hat, veräußern. Der Buchwert beträgt 1 EUR. Der Zeitwert (Teilwert) des Pkw, ist der Betrag, den er beim Verkauf erzielen kann. Um die Umsatzsteuer zu vermeiden, die er bei einem Verkauf aus dem Betriebsvermögen zahlen müsste, entnimmt er den Pkw zunächst ins Privatvermögen und veräußert ihn dann privat für 4.200 EUR.
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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2315/4855 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) | 1 | 0320/0520 | PKW | 1 |
1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 4.200 | 8905/4605 | Entnahme von Gegenständen ohne USt | 4.200 |
Privatentnahme und anschließende private Veräußerung gut dokumentieren
Der Unternehmer sollte darauf achten, dass die Privatentnahme und die anschließende private Veräußerung ausreichend dokumentiert werden. Erstellt der Unternehmer für den Käufer eine Rechnung, aus der hervorgeht, dass er den Pkw als Privatperson veräußert, darf er keine Umsatzsteuer ausweisen. Die Zahlung des Kaufpreises sollte außerdem nicht über das betriebliche Konto abgewickelt werden. Zweckmäßig ist außerdem, wenn die Entnahme bereits zeitnah im Rahmen der laufenden Buchführung und nicht erst beim Jahresabschluss gebucht wird.
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