Rz. 10

Das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer steht nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 4ff. den Ländern zu.

Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen, ob und wie das Aufkommen auf andere Gebietskörperschaften verteilt wird.

Baden-Württemberg und Hessen gewähren ihren Landkreisen einen bestimmten Anteil am Aufkommen.

Die Höhe des Aufkommens an Grunderwerbsteuer im Bundesgebiet hat sich in den Jahren 2000 bis 2014 wie folgt entwickelt:

 
Jahr Aufkommen
2000 5.081 Mio. EUR
2001 4.853 Mio. EUR
2002 4.763 Mio. EUR
2003 4.800 Mio. EUR
2004 4.646 Mio. EUR
2005 4.791 Mio. EUR
2006 6.125 Mio. EUR
2007 6.952 Mio. EUR
2008 5.728 Mio. EUR
2009 4.857 Mio. EUR
2010 5.290 Mio. EUR
2011 6.366 Mio. EUR
2012 7.389 Mio. EUR
2013 8.394 Mio. EUR
2014 9.339 Mio. EUR
2015 11.249 Mio. EUR
2016 12.41 Mio. EUR
2017 13.14 Mio. EUR
2018 14.08 Mio. EUR
2019 15.79 Mio. EUR
2020 16.1 Mio. EUR

Wie die Übersicht zeigt, war das Grunderwerbsteueraufkommen in den Jahren 2005 bis 2007 ungeachtet der Abschaffung der Eigenheimzulage stark angestiegen. Ursächlich für diesen Anstieg waren insbesondere Verkäufe von städtischem Wohnungseigentum an private Investoren und ein erhöhter Umsatz an Gewerbeimmobilien aufgrund der damals guten Konjunkturlage. Die Wirtschaftskrise, die in den USA Mitte 2007 als Immobilienkrise begann, hat sich dann seit Ende 2007 auch auf die Nachfrage nach deutschen Immobilien merklich ausgewirkt. Das Aufkommen 2008 mit rd. 5,7 Mrd. EUR lag deshalb schließlich um 17,6 % unter dem des Vorjahres 2007. Der negative Trend setzte sich 2009 fort. Ein erneuter Rückgang des Aufkommens um 15,2 % gegenüber 2008 war die Folge. Im Jahr 2010 ist das Aufkommen an Grunderwerbsteuer wieder angestiegen. Für das Jahr 2011 ist ein weiterer kräftiger Anstieg um 20,3 % auf knapp 6,4 Mrd. EUR zu verzeichnen. Im Jahr 2012 hat das bundesweite Grunderwerbsteueraufkommen nochmals spürbar um 1.023 Mio. EUR (= 16,1 %) gegenüber 2011 zugelegt. Ähnlich war die Steigerung des Aufkommens im Jahr 2013. Hier hat das Aufkommen nahezu 8,4 Mrd. EUR erreicht (+ 1.001 Mio. EUR bzw. + 13,6 % gegenüber 2012). Ursachen für das wesentlich verbesserte Aufkommen dürften in den 4 Jahren 2010 bis 2013 die positive Konjunkturentwicklung, die angezogenen Grundstückspreise, die verstärkte Zuwendung von Anlegern zu Sachwerten, insbesondere Immobilien, die allgemein gute Situation im Bausektor und die Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes in nahezu allen Ländern sein. Der positive Trend wird sich auch in den kommenden Jahren schon wegen der erhöhten Steuersätze und weiteren Steuersatzanhebungen in den Ländern fortsetzen. Auch der durch Art. 26 Nr. 1 Buchst. a AmtshilfeRLUmsG neu eingeführte Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3a GrEStG, mit dem insbesondere ab dem 7.6.2013 verwirklichte Erwerbsvorgänge mit sog. Real Estate Transfer Tax-Blocker-Strukturen (RETT-Blocker) der Besteuerung unterworfen werden, dürfte sich künftig aufkommenssteigernd auswirken. Bestätigt wird diese Einschätzung allein schon vom Aufkommen im Jahr 2014, das mit einer Höhe von 9,34 Mrd. EUR (+ 949 Mio. EUR bzw. + 11,3 % gegenüber 2013) einen neuen Rekordwert erreicht hat. Hier haben vor allem auch die jüngsten Steuersatzanhebungen in den Ländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum 1.1.2014 und in Hessen zum 1.8.2014 zu Buche geschlagen. Diese Entwicklung hat sich auch im Jahr 2015 ungebremst fortgesetzt, zumal in Brandenburg eine Steuersatzanhebung auf 6,5 % zum 1.7.2015 erfolgt ist und insbesondere auch Nordrhein-Westfalen den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer bereits zum 1.1.2015 ebenfalls von 5 % auf 6,5 % angehoben hat (vgl. hierzu § 11 Rz. 3). Mit einem Aufkommen in Höhe von knapp 11,3 Mrd. EUR liegen die Einnahmen an Grunderwerbsteuer im Jahr 2015 um beachtliche 20,4 % über denen des Jahres 2014. Die Kombination aus steigenden Immobilienpreisen und vermehrten Transaktionen bei gleichzeitig steigenden Steuersätzen wird nach aktuellen Steuerschätzungen auch weiterhin für ein wachsendes Steueraufkommen sorgen. Es wird davon ausgegangen, dass die Grunderwerbsteuer in den kommenden Jahren bereits bei gleichbleibenden Steuersätzen im Vergleich zu anderen Landessteuern überproportional zunehmen wird. Für die kommenden Jahre sind erneut spürbare Steigerungen des bundesweiten Grunderwerbsteueraufkommens prognostiziert. Es ist damit unverkennbar, dass die Bedeutung der Grunderwerbsteuer für die Bundesländer in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird.

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich damit um eine verlässliche staatliche Einnahmequelle, die stetig an Bedeutung zugenommen hat. Tatsächlich ist sie die ertragsreichste Landessteuer. Bundesweit stieg der Anteil der Grunderwerbsteuer am gesamten Steueraufkommen von 0,7 % im Jahr 1969 auf 1 % im Jahr 2010; inzwischen erbringt sie sogar annähernd 1,4 % (vgl. Ausarbeitung Nr. 04/15 der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages).

Die Entwicklung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern in den letzten ...

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