Rz. 595

Ziel der vom Rat am 16.12.2008 angenommenen Richtlinie 2008/117/EG[1] war eine Beschleunigung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, die insbesondere durch folgende Regelungen erreicht werden sollte:

  • Harmonisierung des Zeitraums für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) und damit Verkürzung des Zeitraums auf einen Monat.[2]
  • Harmonisierung der Vorschriften über die Steuerentstehung bei bestimmten grenzüberschreitenden Dauerdienstleistungen, für die die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übertragen wird.
[1] ABl. EU 2009 Nr. L 14/7.

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