Rz. 93

Für die bis 1996 erhobene Vermögensteuer ergaben sich einige Besonderheiten. Die Problematik hat sich aber durch Zeitablauf erledigt, sodass hier eine nähere Darstellung verzichtet wird.[1]

[1] Dazu z. B. Heuermann, in HHSp, AO/FGO, § 233a AO Rz. 160.

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