Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1. |
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden; |
2. |
Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen; |
2a. |
die Nutzung biologischen Materials zum Zweck der Züchtung, Entdeckung und Entwicklung einer neuen Pflanzensorte; |
3. |
die unmittelbare Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken auf Grund ärztlicher Verordnung sowie auf Handlungen, welche die auf diese Weise zubereiteten Arzneimittel betreffen; |
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