§ 106 [Anmeldung]

(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirke sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

(2) Die Anmeldung hat zu enthalten:

1.

den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters;

2.

die Firma der Gesellschaft, den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, und die inländische Geschäftsanschrift;

3. (weggefallen)

4.

die Vertretungsmacht der Gesellschafter.

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