Die Steuer entsteht,

 

1.

wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung;

 

2.

wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Kanzlei-Edition. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge