Rz. 142

Anders als bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft kann z. B. auch ein negatives Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft eingebracht werden, ohne dass die stillen Reserven in den aktiven Wirtschaftsgütern anteilig aufgedeckt werden müssen.[1] Allerdings ist in diesen Fällen verstärkt darauf zu achten, dass es zu einer Gutschrift auf dem Kapitalkonto I kommt, da sonst die Buchwertvoraussetzung "gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte" nicht erfüllt ist.

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