Rz. 173

Der Beteiligungserwerb nach Abs. 1a muss zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Körperschaft erfolgen. Diese Bestimmung enthält drei auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe, nämlich den Begriff "Sanierung", die Frage, wann ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung erfolgt, und wann eine Sanierung des Geschäftsbetriebs vorliegt.

 

Rz. 174

Der Begriff der Sanierung ist in Abs. 1a S. 2 definiert. Eine Sanierung ist danach eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Körperschaft zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wesentlichen Betriebsstrukturen zu erhalten. Diese Definition wirft in mehrfacher Hinsicht systematische Probleme auf. Der Beteiligungserwerb muss nach S. 1 zum Zweck der Sanierung erfolgen. Die Definition der Sanierung in S. 2 stellt aber nur auf die Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit ab. Ein Beteiligungserwerb kann aber niemals eine Überschuldung oder Zahlungsfähigkeit beseitigen oder verhindern; der Beteiligungserwerb hat keinerlei Einfluss auf diese Insolvenzgründe. Denkbar ist nur die Vorstellung des Gesetzgebers, dem Anteilserwerber als neuem Gesellschafter (i. d. R. Mehrheitsgesellschafter) einen Anreiz zu bieten, die Voraussetzungen der Nrn. 1 und/oder 2 und/oder 3 zu erfüllen, um dadurch die Verlustvorträge zu erhalten. Ziel dieses neuen Gesellschafters bei Erwerb muss es sein, das Unternehmen zu sanieren. In welcher Form dies zu erfolgen hat, damit Verluste nicht untergehen, ist in Nr. 1 – Nr. 3 geregelt. Die Regelung greift daher dann nicht ein, wenn eine Sanierung nicht mehr möglich ist.

Rz. 175 einstweilen frei

 

Rz. 176

Sieht man, wie hier vertreten, in Abs. 1a eine Regelung, die an einen Gesamtplan anknüpft, enthält dieser Gesamtplan die Elemente "Beteiligungserwerb", "Sanierung zum Zweck der Verhinderung oder Beseitigung der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit" und "Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Kanzlei-Edition. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge