Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfassungsmäßigkeit des § 219 Abs. 1 AO

 

Leitsatz (redaktionell)

Das Urteil des BFH vom 27.11.1968 – III 244/64 –, wonach „die in § 219 Abs. 1 AO getroffene Regelung, daß Feststellungsbescheide einem Gesellschafter mit Wirkung für und gegen alle anderen Gesellschafter zugehen können” und mit dem GG vereinbar ist, verletzt kein Verfassungsrecht.

 

Normenkette

AO § 219 Abs. 1; GG Art. 103

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 27.11.1968; Aktenzeichen III 244/64; BFHE, 94, 517)

 

Gründe

Die mit einer Reihe von im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht zu behandelnden Anträgen verbundenen Angriffe gegen die auf § 219 Abs. 1 Satz 3 AO gestützten Entscheidungen über den Einspruch der Beschwerdeführer ergeben keine Verletzung von Art. 103 GG oder anderer Verfassungsbestimmungen. Damit entfällt auch die Überprüfung der ursprünglichen Einheitswertbescheide.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1695257

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