Entscheidungsstichwort (Thema)

Kontokorrentschulden als Dauerschulden

 

Leitsatz (redaktionell)

Es verstößt nicht gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG enthaltene Willkürverbot, wenn der über einen längeren Zeitraum hinweg feststellbare Mindestbestand an Kontokorrentschulden als eine nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals im Sinne des § 8 Nr. 1 GewStG angesehen wird.

 

Normenkette

GewStG § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 19.02.1970; Aktenzeichen IV R 153/67)

 

Gründe

1. Die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer und der §§ 8 Nr. 1 und 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG wurde bereits mit Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 1969 (BVerfGE 26, 1) bejaht. Das Vorbringen des Beschwerdeführers gibt keine Veranlassung, von der in diesem Beschluß zum Ausdruck gelangten Auffassung abzurücken,

2. Auch die gegen die Anwendung der §§ 8 Nr. 1 und 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG erhobenen Bedenken greifen nicht durch. Es verstößt nicht gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG enthaltene Willkürverbot, wenn der über einen längeren Zeitraum hinweg feststellbare Mindestbestand an Kontokorrentschulden als eine „nicht nur vorübergehende Verstärkung des Betriebskapitals” im Sinne des § 8 Nr. 1 GewStG angesehen wird. Die Ansicht des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage enthält eine vertretbare Auslegung des Gesetzes. Ob die Ansicht – gemessen an den Normen des einfachen Rechts – zutrifft, wird vom Bundesverfassungsgericht nicht überprüft (vgl. § 90 Abs. 1 BVerfGG).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1695241

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