Leitsatz (amtlich)

Der Käufer eines Grundstücks kann im Wege des Einspruchs gegen den Grunderwerbsteuerbescheid erstmals geltend machen, daß der Kaufvertrag vor Absendung des Steuerbescheides ganz oder teilweise gemäß § 17 Abs. 1 GrEStG rückgängig gemacht worden sei. Lehnt das FA durch Einspruchsentscheidung die Nichterhebung oder Erstattung der Steuer nach der genannten Vorschrift ab, so ist hiergegen bereits die Klage zulässig. Eine solche Entscheidung des FA ist kein Bescheid im Sinne des § 229 Nr. 6 bzw. Nr. 7 AO, der seinerseits vorerst mit dem Einspruch angefochten werden müßte.

 

Normenkette

GrEStG § 17 Abs. 1; AO § 229 Nrn. 6-7; FGO § 40 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 71468

BStBl II 1975, 675

BFHE 1976, 50

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