Entscheidungsstichwort (Thema)

Entscheidung nach Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG

 

Leitsatz (redaktionell)

Entscheidung nach Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG nachdem der Senat die Revision einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hielt, die Beteiligten davon unterrichtet wurden und Gelegenheit zur Stellungnahme hatten.

 

Normenkette

BFHEntlG Art. 1 Nr. 7

 

Verfahrensgang

FG München (Entscheidung vom 16.09.1987; Aktenzeichen IX 352/86 L)

 

Nachgehend

BVerfG (Beschluss vom 06.09.1996; Aktenzeichen 1 BvR 1485/89)

 

Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs. Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind davon unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1934956

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