Entscheidungsstichwort (Thema)
Entscheidung nach Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG
Leitsatz (redaktionell)
Entscheidung nach Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG nachdem der Senat die Revision einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hielt, die Beteiligten davon unterrichtet wurden und Gelegenheit zur Stellungnahme hatten.
Normenkette
Verfahrensgang
FG München (Entscheidung vom 16.09.1987; Aktenzeichen IX 352/86 L) |
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 06.09.1996; Aktenzeichen 1 BvR 1485/89) |
Gründe
Die Entscheidung ergeht gemäß Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs. Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind davon unterrichtet worden und hatten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Fundstellen
Dokument-Index HI1934956 |
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