Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) 1718 3272   Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 16 % USt (Verbindlichkeiten) 1717 3273   Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten) 1711 3260   Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 5 % USt (Verbindlichkeiten) 1712 3261   Erhaltene Anzahlungen
Umsatzsteuer 19 % 1776 3806   Sonstige Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer 16 % 1775 3805   Sonstige Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer 7 % 1771 3801   Sonstige Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer 5 % 1763 3803   Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen, Restlaufzeit bis 1 Jahr 1719 3280   Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene Anzahlungen 0 % USt 1714 3264   Erhaltene Anzahlungen
Erlöse 0 % USt 8290 4290   Umsatzerlöse

Wer eine Anzahlung leistet, kann die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen, auch wenn noch keine Leistung ausgeführt worden ist. Wer Anzahlungen erhält, muss für diesen Betrag im Voranmeldungszeitraum des Zuflusses Umsatzsteuer zahlen (Mindest-Ist-Besteuerung). Eine Anzahlung, für die noch keine Leistungen abgerechnet wurden, wird als Verbindlichkeit ausgewiesen. Unterliegen die Umsätze dem normalen Steuersatz, bucht der Unternehmer die Anzahlung im Zeitpunkt des Zuflusses in seiner Buchführung auf das Konto "Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)" 1718 (SKR 03) bzw. 3272 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Bank

an Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % (Verbindlichkeiten)

Unterliegen die Umsätze dem ermäßigten Steuersatz, verwendet der Unternehmer das Konto "Erhaltene Anzahlungen 7 % USt" 1711 (SKR 03) bzw. 3260 (SKR 04) Ohne Umsatzsteuerpflicht ist z. B. das Konto "Erhaltene Anzahlungen, Restlaufzeit bis 1 Jahr" 1719 (SKR 03) bzw. 3280 (SKR 04) zu verwenden. Bei Photovoltaikanlagen ist ab 2023 das Konto "Erhaltene Anzahlungen 0 % USt" 1714 (SKR 03) bzw. 3264 (SKR 04) zu verwenden.

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