BMF, 13.12.2007, IV C 4 - S 2223/07/0018

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 (BGBl 2007 I S. 2332, BStBl 2007 I S. 815) haben sich u.a. Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1.1.2007 gelten. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen i.S. von § 50 Abs. 1 EStDV i.V. mit dem BMF-Schreiben vom 2.6.2000 (BStBl 2000 I S. 592).

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die in der Anlage beigefügten Muster für Zuwendungen ab dem 1.1.2007 zu verwenden. Aufgrund der rückwirkenden Änderung des Spendenrechts ist es nicht zu beanstanden, wenn bis zum 30.6.2008 die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen (BMF-Schreiben vom 18.11.1999, BStBl 1999 I S. 979 und BMF-Schreiben vom 7.12.2000, BStBl 2000 I S. 1557) verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster erforderlichen rein redaktionellen Anpassungen, aufgrund der Gesetzesänderungen zum 1.1.2007, können vom Spendenempfänger selbstständig vorgenommen werden.

Dieses Schreiben ist rückwirkend ab dem 1.1.2007 gültig und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die BMF-Schreiben vom 18.11.1999 (BStBl 1999 I S. 979) und vom 7.12.2000 (BStBl 2000 I S. 1557).

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Anlage

12 Muster für Zuwendungsbestätigungen

Muster 1:

Aussteller (Bezeichnung der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder der inländischen öffentlichen Dienststelle)
 
 
 

Bestätigung über Geldzuwendungen

im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen

Name und Anschrift des Zuwendenden:
 
 
 

Betrag der Zuwendung – in Ziffern –

– in Buchstaben –

Tag der Zuwendung:
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
 
 
verwendet wird.

Die Zuwendung wird

       
      von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet.
       
      entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ……………………………………… weitergeleitet, die/der
       
      vom FA ………… StNr. ……… mit Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid vom ……… von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist.
       
      entsprechend den Angaben des Zuwendenden an.…………
       
      weitergeleitet, die/der vom FA ……… StNr. ………mit vorläufiger Bescheinigung (gültig ab: ………) vom ………… als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt ist.
       
__________________________________________________________________________________
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Nur in den Fällen der Weiterleitung an steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG:

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994, BStBl 1994 I S. 884).

Muster 2:

Aussteller (Bezeichnung und Anschrift der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder der inländischen öffentlichen Dienststelle)
 
 
 

Bestätigung über Sachzuwendungen

im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder inländische öffentliche Dienststellen

Name und Anschrift des Zuwendenden:
 
 
 
Wert der Zuwendung – in Ziffern – – in Buchstaben – Tag der Zuwendung:
Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand, Kaufpreis usw.
 
 
 
       
      Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und
       
      ist mit dem Entnahmewert (ggf. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
       
      Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
       
      Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
       
      Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z.B. Rechnung, Gutachten, liegen vor.
       
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
 
 
 
verwendet wird.

Die Zuwendung wird

       
      von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck / die angegebenen Zwecke verwendet.
       
      entsprechend den Angaben des Zuwendenden an ………… weitergeleitet,
       
      die/der vom FA ……… StNr. ……… mit Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid vom...

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