1 Arbeitsrecht

1.1 Erneute Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns

Inkrafttreten am 1.1.2021

Dritter Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG

2 Kapitalanlage & Versicherung

2.1 Aktualisierungen beim automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen

Inkrafttreten ab 1.1.2021

Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG)

§ 51a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 51a Abs. 2b Satz 2 EStG, § 51a Abs. 2c Satz 1 Nr. 3 EStG

2.2 Besonders schwere Steuerhinterziehung: längere Verjährungsfrist

Inkrafttreten: gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes

Jahressteuergesetz 2020

§ 376 Abs. 1 AO

3 Land- und Forstwirtschaft

3.1 Land- und Forstwirtschaft: Neue Umsatzgrenze

Inkrafttreten: gilt erstmals für Umsätze, die nach dem 31.12.2021 bewirkt werden

Jahressteuergesetz 2020

§ 24 Abs. 1 Satz 1 UStG

4 Lohn und Gehalt

4.1 Arbeitgeberleistungen: Zusätzlichkeitsvoraussetzung wird gesetzlich definiert

Inkrafttreten: gilt erstmals für Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung eines Dritten (Sachbezüge oder Zuschüsse), die in einem nach dem 31.12.2019 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge nach dem 31.12. zugewendet werden

Jahressteuergesetz 2020

§ 8 Abs. 4 EStG

4.2 Beitragssätze zur Sozialversicherung bleiben weiterhin stabil

Inkrafttreten am 1.1.2021

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2021 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021) v. 30.11.2020, BGBl 2020 I S. 2612

4.3 Corona-Beihilfen und -Unterstützungen für Arbeitnehmer: Steuerbefreiung verlängert

Inkrafttreten: gilt ab 1.1.2021 bis 30.6.2021

Jahressteuergesetz 2020

§ 3 Nr. 11a EStG

4.4 Sachbezüge: Arbeitgeber dürfen künftig höhere Beträge steuerfrei gewähren

Inkrafttreten: gilt ab 1.1.2022

Jahressteuergesetz 2020

§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG

5 Private Immobilienbesitzer

5.1 Mehr Wohnungsbauprämie für Bausparer

Inkrafttreten: gilt ab dem Sparjahr 2021

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz 2019)

§ 2a WoPG, § 3 WoPG

5.2 Verbilligte Vermietung: Grenze für vollen Werbungskostenabzug wird gesenkt

Inkrafttreten: gilt ab 1.1.2021

Jahressteuergesetz 2020

6 Sonstige Steuern

6.1 Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung: Keine Änderung

Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021

6.2 Erbschaftsteuer: Anteilige Kürzung von Schulden und Lasten

Inkrafttreten: gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes

Jahressteuergesetz 2020

§ 10 Abs. 6 Satz 5 bis 10 ErbStG

6.3 Erbschaftsteuer: Minderung der Ausgleichsforderung bei Zugewinngemeinschaft

Inkrafttreten: gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes

Jahressteuergesetz 2020

§ 5 Abs. 1 ErbStG

6.4 Erbschaftsteuer: Wie frühere Erwerbe zukünftig berücksichtigt werden

Inkrafttreten: gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes

Jahressteuergesetz 2020

§ 14 Abs. 2 Satz 2 ErbStG

6.5 Solidaritätszuschlag fällt ab 2021 so gut wie weg

Inkrafttreten: gilt für Veranlagungsverfahren ab 2021 und ab dem Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2021

Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995

§ 3 SolzG 1995, § 3 Abs. 4a Satz 1 SolzG 1995, § 3 Abs. 4a Satz 2 SolzG 1995, § 6 Abs. 21 SolzG

7 Steuerrecht Arbeitnehmer

7.1 Anhebung des Grundfreibetrags und Ausgleich der kalten Progression

Inkrafttreten ab 1.1.2021

Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG)

§ 32a Abs. 1 EStG

7.2 Auslandsreise: Neue Pauschalen ab 2021

Inkrafttreten am 1.1.2021

BMF, Schreiben v. 3.12.2020, IV C 5 - S 2353/19/10010 :002

7.3 Befristete Erhöhung der Entfernungspauschale und Einführung einer Mobilitätsprämie

Inkrafttreten ab 1.1.2021

Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019, BGBl I S. 2886

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG

7.4 Bewertungsabschlag jetzt auch bei Mietvorteilen

Inkrafttreten: gilt erstmals für Leistungen, die in einem nach dem 31.12.2019 endenden Lohnzahlungszeitraum zugewendet werden

Jahressteuergesetz 2020

§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG

7.5 Das sind die Sachbezugswerte für 2021

Inkrafttreten am 1.1.2021

Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung v. 27.11.2020

7.6 Die neue Homeoffice-Pauschale

Inkrafttreten: gilt für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021

Jahressteuergesetz 2020

§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

8 Steuerrecht Privatvermögen

8.1 Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende gilt über 2021 hinaus

Inkrafttreten: gilt für Veranlagungszeiträume ab 2020

Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) und Jahressteuergesetz 2020

§ 24b Abs. 2 Satz 3 EStG,

8.2 Erhöhung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge

Inkrafttreten ab 1.1.2021

Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG)

§ 6 BKGG, § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG

8.3 Korrektur der Mindestunterhaltssätze für minderjährige Kinder zum 1.1.2021

Inkrafttreten: gilt ab 1.1.2021

2. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 12.9.2019, BGBl 2019 I S. 1393

§ 1612a Abs. 1 Satz 2 BGB

8.4 Menschen mit Behinderung: Einführung einer behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschale

Inkrafttreten ab 1.1.2021

Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)

§ 33 Abs. 2a EStG (neu eingefügt)

8.5 Menschen mit Behinderung: Erhöhung und Erweiterung der Pauschbeträge

Inkrafttreten ab 1.1.2021

Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)

§§ 33, 33b EStG

8.6 Sonderausgabenabzug für Versorgungsleistungen: Nur noch mit Steuer-ID

Inkrafttreten: gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2021

Jahressteuergesetz 2020

§ 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 4 EStG

8.7 Unterhaltsleistungen: Anhebung des Höchstbetrags

Inkrafttreten ab 1.1.2021

Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG)

§ 33a Abs. 1 Satz 1 EStG

8.8 Verbesserungen beim Pflege-Pauschbetrag

Inkrafttreten ab 1.1.2021

Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz)

§ 33b Abs. 6 EStG

9 Steuerrecht Unternehmer

9.1 Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU: Neue Spielregeln

Inkrafttreten: 1.7.2021

Jahressteuergesetz 2020

§ 3c Abs. 2 und Abs. 3UStG i. d. F. ab 1.7.2021

9.2 Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags gilt auch für 2021

Inkrafttreten: gilt für Verluste in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021

Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)

§ 10d Abs. 1 Satz 1 EStG, § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 52 Abs. 18b EStG

9.3 Investitionsabzugsbetrag soll flexibler werden

Inkrafttreten: gilt erstmals für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen, die in nach dem 31.12.2019 endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden

Jahressteuergesetz 2020

§ 7g EStG

9.4 Kürzere praktische Zeiten für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Inkrafttreten: Gilt für ...

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