Die EU-Zinsrichtlinie ist zum 1.1.2016 aufgehoben worden. Weitere Informationen können Sie der Richtlinie (EU) 2015/2060 DES RATES vom 10.11.2015 zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen entnehmen. Der letzte Datenaustausch wird entsprechend der o. g. Aufhebungsrichtlinie im Kalenderjahr 2016 für den Meldezeitraum 2015 erfolgen. Meldungen für den Meldezeitraum 2015 müssen auf elektronischem Weg bis zum 31.5.2016 (31.5. des Jahres, das auf das Jahr des Zuflusses der Zinserträge folgt) beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sein. Ab dem Meldezeitraum 2016 (Zuflüsse ab dem 1.1.2016) werden Informationen entsprechend des Common Reporting Standard (CRS) ausgetauscht.

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