Nachfolgend sind die Voraussetzungen getrennt nach Art der Vergütungsvereinbarung zusammengestellt.
Übersicht gilt für die in der StBVV geregelten Vorbehaltsaufgaben nach § 33 StBerG (gilt nicht für mit der Steuerberatung vereinbare Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG)
Art der Vergütungsvereinbarung | Gesetzliche Regelungen | Voraussetzungen für wirksame Vereinbarung im Überblick |
Vereinbarung von höheren Vergütungen als die gesetzlich vorgesehenen | § 4 Abs. 1 StBVV |
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Vereinbarung von über den gesetzlich Gebühren liegenden Gebühren für Gerichtsverfahren und andere Verfahren | § 45 StBVV, verweist auf RVG, einschlägig ist insbesondere § 3a RVG In diesen Fällen ist § 4 Abs. 1 StBVV nicht anzuwenden |
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Pauschalhonorar | § 14 StBVV |
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Erfolgshonorar | § 9a StBerG |
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