Die Werbung mit einem nach DIN 77700 erworbenen Zertifikat ist zulässig. Ein Beratungsstellenleiter kann ein gültiges Zertifikat werblich in allen zulässigen Medien einsetzen. Formal geschieht dies durch den Text "geprüft nach DIN 77700" und/oder die bildliche Wiedergabe des ZVL-Prüfsiegels. Die Zertifizierung der Beratungsstellenleiter unterscheidet sich von der der Steuerberater, denen das Berufsrecht[1] lediglich eine auf die Organisation der Praxis beschränkte Zertifizierung und folglich auch nur einen beschränkten werblichen Einsatz des so erworbenen Zertifikats erlaubt.

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