Adoptionssachen sind Verfahren, die

 

1.

die Annahme als Kind,

 

2.

die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,

 

3.

die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder

 

4.

die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

betreffen.

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