Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Unterteilung
  • Kapitalgesellschaften
  • Liquiditätsbelastung

1 So kontieren Sie richtig

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Restlaufzeit bis 1 Jahr 0631 3151   Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent, Restlaufzeit bis 1 Jahr 1625 3335   Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

So kontieren Sie richtig!

Nehmen Sie ein kurzfristiges Darlehen auf, buchen Sie den Darlehensbetrag z. B. auf das Konto "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Restlaufzeit bis ein Jahr" 0631 (SKR 03) bzw. 3151 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Bank

an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Unternehmer nimmt einen kurzfristigen Kredit auf

Unternehmer Hans Groß benötigt zur Überwindung eines finanziellen Engpasses dringend einen Kredit. Da der Abschluss eines größeren Geschäfts bevorsteht, entschließt er sich zur Aufnahme eines kurzfristigen Kredits (8 Monate) in Höhe von 70.000 EUR.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 70.000 0631/3151 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Restlaufzeit bis 1 Jahr 70.000

3 Kurzfristig sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Da Sie kurzfristige Verbindlichkeiten bald begleichen müssen, belasten diese die Liquidität Ihres Unternehmens in besonderem Maße. Damit Sie stets einen Überblick über Ihre vorhandenen Barmittel haben, sollten Sie diese kurzfristigen Verbindlichkeiten stets gesondert buchen.

Für Kapitalgesellschaften besteht die Pflicht zum gesonderten Ausweis der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Restlaufzeit entspricht dem Zeitraum zwischen aktuellem Abschlussstichtag und dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Verbindlichkeit. Oftmals ergibt sich der Fälligkeitstermin aus vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlichen Fristen; sofern dies nicht der Fall ist, muss der Unternehmer eine Schätzung vornehmen.[1] Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass Kapitalgesellschaften im Anhang nach § 285 Nr. 1a HGB den Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren angeben müssen.

[1] Vgl. Wulf/Sackbrook, in Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, § 266 HGB Rz. 145 m. w. N., Stand: 28.10.2019.

4 Üblicherweise gehören zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten

  • Verbindlichkeiten aus Kontokorrentkrediten,
  • Darlehen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr,
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr,
  • Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel,
  • Verbindlichkeiten aus der Ausstellung eigener Wechsel,
  • erhaltene Anzahlungen.

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