Kurzbeschreibung
Dieses Musterschreiben bietet Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.
Vorbemerkung
Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.
Vorinstanz: BFH, Urteil v. 15.5.2018, VII R 14/17
Verfahren beim BVerfG: 1 BvR 1656/18
Das Verfahren ist erledigt durch Beschluss v. 5.7.2019/nicht zur Entscheidung angenommen; veröffentlicht am 20.8.2019.
Einspruch
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Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s sowie Adresse des/der Steuerzahler/s |
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An das Finanzamt ... Straße, Nr. ggf. Postfach Postleitzahl, Ort |
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Ort, Datum | |
Steuernummer: | |
Bescheid über die Festsetzung eines Zwangsgeldes (wegen nicht Einreichung der Bilanz in elektronischer Form) Unbillige Härte wegen Ermittlung der Bilanz in elektronischer Form |
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Einspruch |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.
Begründung:
Mein Einspruch richtet sich gegen die Verpflichtung der Einreichung der Bilanz als auch der Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form.
Insoweit besteht die Gefahr, dass Dritte mögliche Sicherheitslücken des SSL-Verfahrens zur gezielten Ausspähung übermittelter Daten der E-Bilanz nutzen könnten. Insbesondere da im vorliegenden Fall ein sicherheitsrelevantes Unternehmen gegeben ist, stellt diese Verpflichtung eine unbillige Härte dar.
Anderer Auffassung ist der BFH, Urteil v. 15.5.2018, VII R 14/17.
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde wird unter Az. 1 BvR 1656/18 aktuell geprüft, ob die Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen Übermittlung seiner Bilanz eine unbillige Härte ist.
Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO Verfahrensruhe zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
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