BMF, 1.2.2016, III C 3 - S 7172/07/10004

Bezug: BMF-Schreiben vom 19.1.2016, III C 3 – S 7172/07/10004 (2016/0011230);
  Beschluss zu TOP 5a der USt I/16

Nach § 4 Nr. 16 UStG sind Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen, worunter regelmäßig Menschen mit Behinderungen zu verstehen sind, unter den weiteren Voraussetzungen des Satzes 1 Buchstabe a bis l umsatzsteuerfrei. Unter diese Umsatzsteuerbefreiung können nach Abschnitt 4.16.5. Abs. 21 Satz 2 UStAE auch Leistungen fallen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII erbracht werden.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind auch die Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern,

erbracht werden, unter den weiteren Voraussetzungen von § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe l UStG, von der Umsatzsteuer befreit.

Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Umsätze, die vor dem 1.1.2016 erbracht worden sind, wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen abweichend von den v.g. Ausführungen als umsatzsteuerpflichtig behandelt hat.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung – Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Umsatzsteuer – Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Herunterladen bereit.

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 16

 

Fundstellen

BStBl I, 2016, 219

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