BMF, 14.12.2001, IV B 7 - S 7389 - 6/01/IV D 1 - S 7532 - 43/01

Bezug: BMF-Schreiben vom 9.10.2001, IV B 7 - S 7389 - 5/01/IV D 1 - S 7532 - 37/01

1 Anlage

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Das auf Grund des BMF-Schreibens vom 30.4.1981, IV A 1 – S 7389 – 1/81, herausgegebene Vordruckmuster USt 1 I – Befreiung von der Führung des Steuerheftes – wird redaktionell angepasst.

(2) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

(3) Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.

 

Anlage

(hier nicht enthalten)

 

Normenkette

UStG § 22 Abs. 5

UStDV § 68

 

Fundstellen

BStBl I, 2002, 108

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