BMF, 17.01.2000, IV D 2 - S 7134 - 2/00

Bezug: BMF-Schreiben vom 9.12.1999, IV D 2 - S 7134 - 50/99

4 Anlagen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Die neuen Umsatzsteuer-Richtlinien 2000 erfordern eine redaktionelle Anpassung der mit BMF-Schreiben vom 1.8.1995, IV C 4 – S 7134 – 47/95 herausgegebenen Vordruckmuster.

Beim Vordruckmuster „Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr” (Anlage 4) ist in Abschnitt C das Feld 18 ergänzt worden. Soweit bei Ausfuhren im Reiseverkehr die Ausfuhr durch eine amtliche Stelle der Bundesrepublik Deutschland im Bestimmungsland bestätigt wird, hat diese auch zu bestätigen, dass der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt (Dreimonatsfrist), ausgeführt worden ist.

Die beiliegenden Vordruckmuster werden hiermit in überarbeiteter Fassung neu herausgegeben.

Die nach den bisherigen Mustern hergestellten Vordrucke können aufgebraucht werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und in die Umsatzsteuer-Kartei aufgenommen.

 

Anlage 1

Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei der Versendung durch einen Spediteur oder Frachtführer

 

Anlage 2

Versandbestätigung für Umsatzsteuerzwecke bei der Beförderung / Versendung durch den Lieferer oder den vorhergehenden Lieferer

 

Anlage 3

Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen

 

Anlage 4

Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Red. Anmerkung: Das aktuelle Vordruckmuster ist mit BMF-Schreiben vom 28.05.2004 (BStBl I 2004, S. 532) veröffentlicht worden.

 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 1

UStG § 6

UStG § 6 a

 

Fundstellen

BStBl I, 2000, 179

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