Geldwerte Vorteile (Kost und Logis) des Arbeitgebers erhöhen das Nettoeinkommen. Wird einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, erhöht sich grundsätzlich sein unterhaltspflichtiges Einkommen, soweit er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart.[1] Weihnachts- und Urlaubsgeld wird rechnerisch auf das Jahr verteilt und erhöht so das monatliche Einkommen. Der Auslandsverwendungszuschlag, den ein in Ausland eingesetzter Berufssoldat bezieht, ist nicht in voller Höhe zum unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkommen zu rechnen.[2] Hat der Unterhaltspflichtige nach dem – unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbaren – Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten und im Anschluss daran eine neue Arbeitsstelle mit dauerhaft geringerem Einkommen gefunden, so ist die Abfindung bis zur Höchstgrenze des Bedarfs aufgrund des früheren Einkommens grundsätzlich für den Unterhalt zu verwenden.[3] Der Beweis dafür, dass der Unterhaltsschuldner seine Arbeitsstelle aus unterhaltsbezogener Leichtfertigkeit aufgegeben hat, obliegt dem Unterhaltsberechtigten.[4]

Vergütungen für Überstunden sind grundsätzlich nur insoweit anzurechnen, wie dies von dem Unterhaltsschuldner berufsbedingt üblicherweise verlangt wird.[5] Steuererstattungen erhöhen nur dann das unterhaltsrechtliche Einkommen, wenn die Gründe für die Steuererstattung auch unterhaltsrechtlich relevant sind (s. o. Abschreibungen).[6] Steuererstattungen werden im Jahr des Zuflusses berücksichtigt.

[1] OLG Brandenburg, Endbeschluss v. 15.7.2021, 9 UF 135/20; OLG Hamm, Beschluss v. 10.12.2013, II-2 UF 216/12, NJW-Spezial 2014 S. 100; OLG Brandenburg, Beschluss v. 2.9.2013, 13 UF 136/12: Geldwerter Vorteil eines Dienstwagens/Schätzung laut Autokosten-Tabelle des ADAC.
[2] BGH, Urteil v. 18.4.2012, XII ZR 73/10, FamRZ 2012 S. 1201; OLG Hamm, Urteil v. 29.6.2009, 6 UF 225/08, NJW-RR 2010 S. 74: Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung von Überstundenpauschale und Härtezulage bei Auslandseinsatz.

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