Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Nutzungsdauer
  • Branchentabellen
  • Abschreibungshöhe
  • Privatnutzung

1 So kontieren Sie richtig

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Pkw 0320 0520   Betriebs- und Geschäftsausstattung
Abschreibung auf Kfz 4832 6222   sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Ein Taxi ist ein Pkw, der mit zusätzlichen Geräten ausgestattet ist. Der Inhaber eines Taxibetriebs bucht die Anschaffung eines Taxi auf das Konto "Pkw" 0320 (SKR 03) bzw. 0520 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Pkw/abziehbare Vorsteuer 19 %

an Bank

Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der amtlichen Abschreibungstabelle. Nach der Branchentabelle beträgt die Nutzungsdauer bei einem Taxi 5 Jahre. Die Buchung der Abschreibung erfolgt auf das Konto "Abschreibungen auf Kfz" 4832 (SKR 03) bzw. 6222 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Abschreibungen auf Kfz

an Pkw

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Taxiunternehmer kauft ein Taxi

Herr Huber ist Taxiunternehmer und erwirbt im Februar 2021 ein neues Taxi für 30.000 EUR zuzüglich 19 % = 5.700 EUR Umsatzsteuer. Die Abschreibung muss er im Jahr der Anschaffung zeitanteilig nach Monaten ermitteln.

Buchungsvorschlag: Kauf eines Taxis

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0320/0520 Pkw 30.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 5.700 1200/1800 Bank 35.700

Die Abschreibung ermittelt Herr Huber wie folgt:

Anschaffungskosten 30.000 EUR : 5 Jahre = 6.000 EUR Jahresabschreibung.

Die Jahresabschreibung von 6.000 EUR darf Herr Huber nicht in voller Höhe geltend machen, sondern nur für die Monate Februar bis Dezember = 11 Monate zeitanteilig. Die anteilige Abschreibung beträgt somit 6.000 EUR : 12 Monate × 11 Monate = 5.500 EUR.

Buchungsvorschlag: Abschreibung des Taxis

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4832/6222 Abschreibungen auf Kfz 5.500 0320/0520 Pkw 5.500

Ist ein Wirtschaftsgut sowohl in der allgemeinen AfA-Tabelle als auch in einer Branchentabelle mit unterschiedlichen Nutzungsdauern enthalten ist, ist für branchenzugehörige Unternehmer der Wert nach der Branchentabelle maßgebend. Nach der AfA-Tabelle Nr. 90 für Personen- und Güterbeförderung (im Straßen und Schienenverkehr) beträgt die Nutzungsdauer für einen Pkw 5 Jahre. Zu diesem Wirtschaftszweig gehört auch der Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer. Das bedeutet, dass ein Taxi über 5 Jahre abzuschreiben ist.

3 Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer

Die Abschreibung bemisst sich handels- und steuerrechtlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.[1] Für die meisten neu angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter hat die Finanzverwaltung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festgelegt, die auch für handelsrechtliche Zwecke übernommen werden kann. Bei der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter handelt es sich um eine Verwaltungsanweisung. Diese bindet grundsätzlich nur die Finanzverwaltung selbst. Da sich jedoch i. d. R. auch die Finanzgerichte nach dieser amtlichen Abschreibungstabelle richten, hat sie im Ergebnis verbindlichen Charakter. Über die amtliche Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter hinaus gibt es für eine Vielzahl von Branchen besondere Abschreibungstabellen (= Branchentabellen für die Abschreibung). Diese besonderen Abschreibungstabellen haben Vorrang vor der Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter. Diese Werte können auch bei der Handelsbilanz zugrunde gelegt werden.

4 Verhältnis von Nutzungsdauer und Abschreibungszeitraum

Die Abschreibung richtet sich nach den Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten. Nutzungsdauer und Abschreibungszeitraum stimmen meist überein, jedoch nicht immer. Es kommen auch die folgenden Werte als Bemessungsgrundlage in Betracht:

  • der Teilwert eines Wirtschaftsguts, das später als 3 Jahre nach Anschaffung ins Betriebsvermögen eingelegt wird,
  • der jeweilige Buchwert beim Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung (Die degressive Abschreibung in Höhe des 2,5-fachen der linearen Abschreibung bis maximal 25 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist wieder möglich, wenn die Anschaffung nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 erfolgt.)
  • der Restwert bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
  • der Restwert nach Ablauf des Begünstigungszeitraums bei Sonderabschreibungen oder erhöhten Abschreibungen (nur steuerlich zulässig).

Bei Sonderabschreibungen, die nur steuerlich zulässig sind, gibt es einen Begünstigungszeitraum und den Zeitraum der Restwertabschreibung, der sich an den Begünstigungszeitraum anschließt. Es handelt sich hierbei um 2 selbstständige Abschreibungszeiträume. Bei einer kurzen Nutzungsdauer kann das Wirtschaftsgut bereits während des Begünstigungszeitraums abgeschrieben werden. Der Abschreibungszeitraum ist dann ggf. kürzer als die Nutzungsdauer.

5 Private Nutzung eines Taxis

Wird ein Kfz des Betriebsvermögens auch privat genutzt, dann ist ohne Fahrtenbuch die 1-%-Regelung anzuwenden. Das gilt auch dann, wenn die private Nutzung nur gelegentlich erfolgt, also nur g...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge