BMF, 6.12.2016, IV C 4 - S 2223/07/0015 :015

Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs des BMF-Schreibens vom 22.9.2015 (BStBl 2015 I S. 745)

Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die im BMF-Schreiben vom 22.9.2015 (BStBl 2015 I S. 745) enthaltenen Verwaltungsregelungen getroffen. Die Verwaltungsregelungen gelten danach für die Maßnahmen, die vom 1.8.2015 bis 31.12.2016 durchgeführt werden.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 22.9.2015 (BStBl 2015 I S. 745) über den 31.12.2016 hinaus auf alle Maßnahmen erweitert, die bis 31.12.2018 durchgeführt werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Service – Publikationen – BMF-Schreiben zur Ansicht und zum Abruf bereit.

 

Normenkette

AO 1977 § 55 Abs. 1 Nr. 1

AO 1977 § 58 Nr. 2;

EStG § 10b;

EStDV § 50 Abs. 2 Satz 1

 

Fundstellen

BStBl I, 2016, 1425

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge