Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt:
1. |
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, |
2. |
[1]Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ausschließlich die in Nummer 1 genannten Personen sind, |
3. |
[2]Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften. |
4. (weggefallen)
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Steuer Office Gold 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen