Im Jahr 2011 hat der Verordnungsgeber die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)[1] umfassend novelliert. Damit wurde das Vergütungsrecht der Steuerberater auf eine den Anforderungen im Kanzleialltag standhaltende und somit praxistaugliche Grundlage gestellt.
Zudem wurde die StBGebV in Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) umbenannt. Diese Namensänderung sollte zu einem einheitlichen Sprachgebrauch bei verwandten Berufen beitragen, ohne dass damit ein völlig neues Vergütungsrecht des steuerberatenden Berufs verbunden war.
Die StBVV ist nach ihrer Verkündung im BGBl[2] am 20.12.2012 in Kraft getreten. Sie ist (zuletzt) durch Art. 1 der Vierten Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung vom 10.6.2022 geändert worden. Diese Änderungen sind am 18.6.2022 in Kraft getreten.[3]
Bei Zweifelsfragen ist die umfangreiche Rechtsprechung insbesondere zur StBGebV bzw. der StBVV sowie zum RVG zu beachten.
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