Für Beratungsleistungen außerhalb des Steuerrechts können individuelle Vergütungsvereinbarungen geschlossen werden. Geschäftsführer und Steuerberater können sich einigen

  • auf eine Vereinbarung, die die 10tel-Sätze der StBVV regelt, oder
  • auf eine Vereinbarung, die Tätigkeiten in einem gesonderten Rahmen regelt.

Völlig frei sind beide in der Vereinbarung der Vergütung z. B. für

  • betriebswirtschaftliche Beratung,
  • Unternehmensberatung bis hin zur Sanierungsberatung,
  • Vermögensverwaltung,
  • Treuhandtätigkeiten.

Daneben besteht auch die gesetzlich geregelte Möglichkeit, in bestimmten Fällen Erfolgshonorare auszuhandeln.

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