Es gilt zu unterscheiden, ob es sich zwischen GmbH-Geschäftsführer und Steuerberater um einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag handelt. Das wirkt sich u. a. auf die beiderseitigen Kündigungsmöglichkeiten, die Vergütung im Fall einer Kündigung und auf die Gewährleistung aus.

Dienstvertrag: Grundsätzlich liegt ein Dienstvertrag vor, wenn der Steuerberater umfassend und dauernd mit der Wahrnehmung der steuerlichen Belange beauftragt wird. Wenn er z. B. laufend Buchhaltungsarbeiten ausführen und die allgemeine steuerliche Beratung der GmbH übernehmen soll.

Werkvertrag: Ein Werkvertrag hingegen liegt vor, wenn es um konkrete Einzelleistungen des Steuerberaters geht (z. B. ein bestimmtes Einzelgutachten über die steuerlich günstigste Rechtsform, die Erstellung oder Beurteilung einer einzelnen Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung). Bei einem Werkvertrag schuldet der Berater der GmbH nicht ein Tätigwerden über einen längeren Zeitraum, sondern einen bestimmten Erfolg.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge