Die Übernahme eines bereits bestehenden Betriebs ist für viele Unternehmer eine solide Basis für den Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit im Verhältnis zur Existenzgründung.

Die Vorteile des Unternehmenskaufs sind u. a., dass der Käufer neben dem Betrieb auch Kunden, Lieferanten und Mitarbeiterstamm übernehmen und von dessen Erfahrungen profitieren kann.

Diesen Vorteilen können aber auch eine Reihe von Nachteilen gegenüberstehen – hohe Altverbindlichkeiten, mangelhafte Maschinen, langfristige Verträge, insbesondere auch die Übernahme aller bisherigen Mitarbeiter.

Um böse Überraschungen vermeiden zu können, muss sich der künftige Unternehmer bereits vor der Aufnahme von konkreten Vertragsverhandlungen zusammen mit seinen Beratern mit allen Umständen der Übergabe auseinandersetzen. Dazu gehören nicht nur steuerliche, sondern auch eine Vielzahl betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Fragen, die vorab geprüft und geklärt werden müssen. Der Steuerberater ist oft der erste Ansprechpartner aus Sicht des künftigen Käufers und sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein, dass er allein den potenziellen Käufer nicht bezüglich aller Fragen beraten kann und – soweit es um rein rechtliche Fragen geht – auch nicht beraten darf.

Es wird – auch um das Problembewusstsein des Steuerberaters zu schärfen – dargelegt, welches Haftungsrisiko der Steuerberater eingeht, wenn er ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts seinen Mandanten beim Kauf eines Betriebs auch rechtlich berät.

Die Haftung des Steuerberaters besteht gegenüber seinem Mandanten immer, selbst wenn er unter Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz berät, allerdings in (fast) allen Fällen ohne Versicherungsschutz, da die berufliche Vermögensschadensversicherung nicht die Risiken außerhalb des eigenen Berufsfelds umfasst.

Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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