Hier ist der Fall angesprochen, bei dem der Steuerberater die erbrachten Leistungen nur Zug um Zug gegen Bezahlung seines Honorars an den Mandanten herausgibt. Sofern der Mandant dringend auf die Arbeitsergebnisse angewiesen ist, wird sich die Honorarforderung durch diesen "Druck" schnell realisieren lassen. Ist der Mandant jedoch trotzdem nicht bereit, das Honorar zu bezahlen oder aus wirtschaftlichen Gründen hierzu nicht in der Lage, hat der Steuerberater nichts gewonnen. Ganz im Gegenteil: Die von ihm investierte Zeit zur Erstellung der Arbeitsergebnisse wird nicht honoriert und eine anderweitige Verwertungsmöglichkeit besteht naturgemäß nicht.

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