Aus der Sicht des Mandanten ist die Dienstleistung "Steuerberatung" eine immaterielle Leistung, deren Qualität er in der Regel kaum beurteilen kann. Infolgedessen wird das berechnete Honorar häufig nicht akzeptiert. Um dem entgegenzuwirken, bietet sich folgende Vorgehensweise an:

  • Honorarrechnungen detaillieren,
  • Honorarrechnungen dem Mandanten mündlich erläutern,
  • bereits vor Abschluss des Steuerberatungsvertrags die Dienstleistungen und deren honorarmäßige Folgen im Einzelnen darlegen.

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