Rz. 1008

Nach Art. 37 Abs. 3 MwStSystRL soll die Kommission möglichst rasch[1] Vorschläge zum Ort der Lieferungen von Gegenständen zum Verbrauch an Bord eines Schiffs, eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn und zum Ort entsprechender Dienstleistungen (z. B. Bewirtung) vorlegen. Die Kommission hat bisher noch keinen Richtlinienvorschlag unterbreitet.

[1] In der 6. EG-Richtlinie war insoweit noch von "bis zum 30.6.1993" die Rede.

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