Rz. 1005

Nach Art. 176 Abs. 1 MwStSystRL soll der Rat über den Vorsteuerausschluss bei bestimmten Ausgaben entscheiden. Auf jeden Fall sollen Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen, vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen werden. Die EU-Kommission hatte am 25.1.1983 einen entsprechenden Vorschlag für eine 12. EG-Richtlinie vorgelegt[1] und am 20.2.1984 modifiziert.[2] Danach sollte der Vorsteuerabzug insbesondere für die Anschaffung und den Betrieb von Pkw ausgeschlossen sein. Die Beratungen haben zu keinem Ergebnis geführt, und die Vorschläge waren zurückgenommen worden. Zu den am 17.6.1998 bzw. am 29.10.2004 unterbreiteten neuen Vorschlägen vgl. Abschn. 6.1.1 und 6.1.5.

[1] ABl. EG 1983 Nr. C 37, 8; BR-Drs. 75/83.
[2] ABl. EG 1984 Nr. C 56, 7.

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