Rz. 1004

Nach Art. 393 Abs. 1 MwStSystRL soll der Rat auf der Grundlage eines Berichts der EU-Kommission über die etwaige Abschaffung aller oder einiger der Übergangsregelungen beschließen. Nach einer ersten Einschränkung durch die 18. EWG-Richtlinie hatte die Kommission am 22.7.1992 einen Vorschlag vorgelegt[1], den sie am 2.8.1993 modifizierte.[2] Danach sollten die meisten der Ausnahmeregelungen abgeschafft werden. Die Beratungen hatten zu keinem Ergebnis geführt, und die Kommission hat ihren Richtlinienvorschlag zurückgezogen.

[1] BR-Drs. 566/92, ABl. EG 1992 Nr. C 205, 6.
[2] ABl. EG 1993 Nr. C 231, 14.

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