Rz. 1003

Nach Art. 393 Abs. 2 MwStSystRL soll im Rahmen der endgültigen Regelung die Personenbeförderung für innerhalb der Gemeinschaft zurückgelegte Strecken im Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung (Ausgangsland) besteuert werden. Die EU-Kommission hatte am 5.11.1992 hierfür einen entsprechenden Richtlinienvorschlag[1] vorgelegt und diesen am 7.9.1994 geändert.[2] Die Beratungen hatten zu keinem Ergebnis geführt. Der Richtlinienvorschlag ist zusammen mit anderen Vorschlägen von der Kommission wieder zurückgenommen worden.

[1] BR-Drs. 865/92.
[2] ABl. EG 1994 Nr. C 266, 2.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge