Rz. 698

Die weiteren Modifizierungen betreffen den sog. "3rd-MS-Request" durch Eurofisc-Verbindungsbeamte aus nicht an der die Informationsabfrage betreffenden Transaktion beteiligten MS (Art. 21 Abs. 2 Buchst. e VO 904/2010). Der Zugriffszweck wurde um die Aufdeckung von Betrug erweitert und die zeitliche Beschränkung abgeschafft. Zur sicheren Authentifizierung der Person des den Datenzugang beantragenden Beamten erfolgen Konkretisierungen. Die EU-Kommission wurde diesbezüglich ermächtigt, praktische Modalitäten im Wege von Durchführungsrechtsakten festzulegen.

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