Rz. 697

Durch Art. 21 Abs. 1a VO 904/2010 soll sichergestellt werden, dass die mit der Prüfung der Steuerbefreiung für bestimmte Einfuhren im Zollverfahren 42 beauftragten (Zoll-)Beamten eines MS Zugriff auf dessen MIAS-Daten für Zwecke des Bestätigungsverfahrens erhalten.

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